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   BFH, 28.09.2005 - X S 19/05   

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https://dejure.org/2005,16001
BFH, 28.09.2005 - X S 19/05 (https://dejure.org/2005,16001)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2005 - X S 19/05 (https://dejure.org/2005,16001)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2005 - X S 19/05 (https://dejure.org/2005,16001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 4; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 5; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 6; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15; FGO § 69
    Gewerblicher Grundstückshandel; AdV; untypischer Sachverhalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus BFH, 28.09.2005 - X S 19/05
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622; seit BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182 ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 28.09.2005 - X S 19/05
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622; seit BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182 ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 21.08.2007 - X B 32/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: private Motivationen beim Kauf

    c) Die grundsätzliche Bedeutung ist auch nicht ausreichend mit dem Verweis auf die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Entscheidung des BFH vom 28. September 2005 X S 19/05 (BFH/NV 2005, 2250) dargelegt worden.
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